Vertrags-Bedingungen
Bedingung für eine gültige
Reservierung ist:
Die Buchung gilt als bestätigt, sobald die Mitwohnzentrale eine schriftliche Mitteilung darüber and den Kunden versandt hat (per Brief, Fax oder e-mail).
Bei Erhalt der Buchungsbestätigung und in Übereinstimmung der darin beschriebenen Übereinkünfte, wird der Kunde einen Betrag in Höhe von 30 % der Gesamt-Miete, beziehungsweise den in der Buchungs-Bestätigung ausgewiesnen Betrag, als Anzahlung auf eines der folgenden Bankkonten zu überweisen: In Italien: Mitwohnzentrale Venezia Bank: BancaIntesa s.p.a. In Deutschland: Helga Gross
– Sparkasse Nürnberg Der Restbetrag wird bei der
Wohnungsebergabe bezahlt werden, wenn auch der Mietvertrag zu
unterzeichnen sein wird. Der Gesamtpreis geht aus der Buchungsbestätigung
hervor. Der Gesamtpreis beinhaltet, außer
der Benutzung der Wohnung, welche der Beschreibung gemäss eingerichtet
und ausgestattet ist, die folgenden Leistungen:
NICHT
inklusive sind:
Leistungen,
die wir auf Anfrage und gegen Gebühr anbieten können. Alle Preise sind in Euro ausgewiesen.
Die Stornierung der Buchung
mit einer Vorankündigung von
mehr als 21 Tagen vor dem Anreise-Termin bringt den Verlust der Anzahlung
mit sich, welche in voller Höhe von der Mitwohnzentrale
Venezia s.a.s einbehalten wird. Im
Fall dass die Buchung mit kürzerer Vorankündigung storniert wird, kann
die Mitwohnzentrale Venezia s.a.s. für
Ihre Anbieter folgenden Ersatz fordern:
Dem Kunden steht keinerlei Entschädigung
zu, wenn er aus freiem Willen seinen Aufenthalt unterbricht oder seinen
Abreise-Termin vor verlegt.
Im Fall dass die reservierte Wohnung unvorhergesehen und aus Gründen, die außerhalb des Einflussbereiches der Mitwohnzentrale Venezia s.a.s liegen, nicht verfügbar oder bewohnbar sein sollte, wird die Mitwohnzentrale Venezia s.a.s dem Kunden eine gleichwertige Alternative vorschlagen. Wenn der Kunde diese Alternative nicht akzeptieren möchte, wird die Mitwohnzentrale alle an sie bezahlten Beträge zurück erstatten. Damit wird jede zuvor eingegangene Verpflichtung aufgelöst und gegenüber der Mitwohnzentrale Venezia s.a.s können keine weiteren Ansprüche geltend gemacht werden.
Bei der Wohnungsübergabe ist eine
Kaution in Höhe von 500 Euro, oder der in der Buchungs-Bestätigung
bezeichnete Betrag zu bezahlen. Dieser Betrag gilt als Sicherheit gegen
eventuelle Schäden, die durch den Kunden verursacht werden sollten und
zur Deckung eventueller Kosten, die nicht im Preis enthalten aber im
Vertrag ausgewiesen sind. Im Falle eines durch den Kunden
verursachten Schaden, kann die Mitwohnzentrale Venezia s.a.s.die Kaution
einbehalten bis die genauen Kosten zur Regulierung des Schadens
feststehen. Die Mitwohnzentrale Venezia s.a.s. wird einen eventuellen Rest
aus der Kaution zurück überweisen oder behält sich weitere Forderungen
vor, im Falle dass der Schaden nachweislich die Höhe der Kaution übersteigt.
Wir bitten unsere Kunden, uns mindestens zwei Arbeits-Tage
vor dem Ankunftstag ihre voraussichtliche Ankunftszeit sowie alle nützlichen
Details, wie Flug oder Zug-Nummer, mitzuteilen. Wir können dann nützliche
Hinweise geben, wie Sie am besten zu unserem Treffpunkt gelangen. Die
Information über Ihre Ankunftszeit wird dringend benötigt, um die
Wohnungsübergabe organisieren zu können. Denn im Gegensatz zu den Hotels können wir keinen Rezeptions-Service
rund um die Uhr zur Verfügung stellen und müssen jede Wohnungsübergabe
individuell organisieren.. Sollten wir die Information über Ihre voraussichtliche Ankunftszeit nicht rechtzeitig erhalten, können wir keine Verantwortung für eventuelle Wartezeiten an den Treffpunkten übernehmen. Der Treffpunkt ist immer die
Bootsanlegestelle, die der jeweiligen Wohnung am Nähesten liegt. Wir
werden unsere Kunden bitten, sich telefonisch mit uns nach Ankunft am
Flughafen, Bahnhof oder Parkplatz in Verbindung zu setzen, um den
Zeitpunkt für das Treffen festzulegen.
Wir nehmen Wohnungsübergaben
generell zwischen 15:00 h und 20:00 h vor und die Rücknahmen am Abreise
Tag vor 10:00 h. Nach Absprache, abhängig von der
Verfügbarkeit der Wohnungen und unseres Personals, können andere Zeiten
individuell vereinbart werden. Für Wohnungsübergaben außerhalb
der Standard-Zeiten stellen wir in Rechnung: ·
Wohnungsübergabe
zwischen 9:00 h und 15.00 h
KEINE zusätzlichen Kosten, vorausgesetzt
dass die Wohnung bezugsfertig ist ·
Wohnungsübergaben
zwischen 20:00 h und 22:00 h
30 Euro ·
Wohnungsübergaben
zwischen 22:00 h und 01:00 h
40 Euro ·
Wir bitten
Sie, Ankünfte nach 1:00 h zu vermeiden, sollte dennoch eine Wohnungsübergabe
nach 1:00 h stattfinden, stellen wir dafür
50 Euro in Rechnung *Bitte beachten Sie, dass der Zeitpunkt der Wohnungsübergabe
gemeint ist, NICHT die Ankunftszeit am Flughafen oder Bahnhof, etc. Zum vereinbarten Zeitpunkt werden Sie eine/n unserer
Mitarbeiter/innen am vereinbarten Treffpunkt (in der Regel die der Wohnung
am Nähesten gelegene Bootsanlegestelle) treffen und von ihr/ihm zur
Wohnung begleitet werden. Sie werden die Wohnung gezeigt bekommen und um
die Bezahlung der Restmiete und der Kaution gebeten werden, sowie alle
weiteren Formalitäten regeln. 7.
Abreise
Rechtzeitig
vor Ihrer Abreise wollen Sie bitte mit der Mitwohnzentrale Venezia s.a.s
den Zeitpunkt für die Wohnungs- – Rückgabe vereinbaren. Ein/e
Mitarbeiter/in der Mitwohnzentrale Venezia s.a.s. wird zu Ihnen in die
Wohnung kommen und den Zustand der Wohnung überprüfen, (wobei auch die
Sauberkeit relevant ist. Wir bitten Sie, die Wohnung besenrein zu
verlassen), die Verbrauchsspesen berechnen, die Kaution zurück bezahlen
und die Schlüssel übernehmen. Wir bitten Sie, zu diesem Zeitpunkt pünktlich
und abreise fertig zu sein. Für wesentliche Verspätungen oder Nicht –
Erscheinen zu den Verabredungen, kann die Mitwohnzentrale eine Gebühr bis
zu 50 Euro in Rechnung stellen. 8.
maximale Personenzahl Aus
der Beschreibung der jeweiligen Wohnungen geht hervor, von wie vielen
Personen die Wohnung bewohnt werden darf.
Diese Angabe muss respektiert werden. 9.
Haustiere Die
Erlaubnis, Haustiere mitzubringen, muss für die jeweiligen Wohnungen
erfragt werden und muss von der Mitwohnzentrale schriftlich bestätigt
werden. 10.
Reinigung Die
Mitwohnzentrale Venezia s.a.s. wird Ihnen die Wohnung gründlich gereinigt
und ausgestattet mit Handtüchern und Bettwäsche zur Verfügung stellen.
Die Endreinigung ist im Gesamtpreis inbegriffen. Allerdings muss die
Wohnung besenrein verlassen werden, insbesondere muss das Kochfeld sauber
sein und es darf kein ungewaschenes Geschirr zurück gelassen werden.
Sollte die Wohnung besonders schmutzig oder unordentlich hinterlassen
werden, behält sich die Mitwohnzentrale Venezia s.a.s vor, einen
Kostenbeitrag für die außerordentliche Reinigung einzubehalten. 11.
Verhaltens – Regeln Der Kunde verpflichtet sich, die Unterkunft mit
Sorgfalt zu benutzen und jede Handlung zu unterlassen, die eventuelle Schäden
an der Immobilie und an den anderen, dazugehörenden Strukturen
verursachen könnte. Bei Missachtung dieser Pflicht haftet der Kunde für
die an der Struktur und/oder an den darin enthaltenen Gütern verursachten
Schäden. Die örtlichen Gepflogenheiten und
Verhaltensregeln der Hausgemeinschaft und der Stadtgemeinschaft müssen
eingehalten werden: Von 13:00 h bis 15:00 h und von 23:00 h bis 8:00 h
muss jede Art von Lärm, der die Nachbarn stören könnte, vermieden
werden. Bei grober Missachtung und extremer Belästigung durch Lärm und
ungebührendem Verhalten kann die Mitwohnzentrale oder die Vermieter
selbst auf die sofortige Räumung der Wohnung bestehen, ohne dass dem
Kunde daraus Anspruch auf Rückerstattung der geleisteten Bezahlungen
entseht. Sollte die Präsenz eines Mitarbeiters der Mitwohnzentrale
Venezia s.a.s.
in der gemieteten Wohnung gefordert werden, und sich dieser Einsatz als
vollkommen ungerechtfertigt oder unnötig
erweisen, kann die Mitwohnzentrale Venezia s.a.s. bis zu 40 Euro als
Unkostenbeitrag für den Einsatz des Mitarbeiters in Rechnung stellen.
Selbstverständlich werden wir keine Spesen berechnen, wenn der
Einsatz unserer Mitarbeiter nötig wird, weil z. B. technische Defekte
aufgetreten sind, welche die Wohnqualität beeinträchtigen. Im Falle dass der Kunde Schlüssel verliert
oder ein Schmid gerufen werden muss um die Tür zu öffnen und/oder das
Schloss auszutauschen, muss
die Mitwohnzentrale 70 Euro in Rechnung stellen. Vorbehaltlich höherer
Schäden, die durch den Verlust der Schlüssel verursacht werden können,
welche in voller Höhe zu Lasten des Kunden gehen würden. Im Falle dass der Kunde den Schlüssel in der
Wohnung vergisst und der Einsatz unseres Personals vor Ort nötig wird, um
die Tür zu öffnen, kann die Mitwohnzentrale
Venezia s.a.s. einen Unkostenbeitrag von 40 Euro in Rechnung stellen. 12.
Beschwerden Falls der Kunde mit der Unterkunft, in der er untergebracht ist, bedauerlicherweise nicht zufrieden sein sollte, muss er sofort di Mitwohnzentrale Venezia s.a.s. kontaktieren, die versuchen wird, jedes Problem schnellstmöglich zu lösen. Sollte das Problem nicht behoben werden können, bitten wir den Kunden, uns eine Beurteilung und Beschwerde schriftlich zukommen zu lassen. Mitwohnzentrale Venezia s.a.s. wird sie an den Eigentümer der Unterkunft weiterleiten und sich, bei berechtigter Beschwerde, im Interesse des Kunden einbringen. Falls der Kunde das Problem erst am Ende des Aufenthaltes meldet und damit der Mitwohnzentrale Venezia s.a.s. keine Möglichkeit gibt, rechtzeitig Abhilfe zu schaffen, kann keinerlei Erstattung von der Mitwohnzentrale Venezia s.a.s. oder dem Eigentümer gefordert werden.
Die Firma Mitwohnzentrale s.a.s. haftet nicht für eventuell
vom Bewohner des Appartements erlittene Schäden, es sei denn diese wurden
durch ihre Nachlässigkeit verursacht. Die Mitwohnzentrale Venezia s.a.s.
haftet für keinerlei
Verluste, Verspätungen oder Probleme infolge von Ursachen, die außerhalb
ihrer zumutbaren Kontrolle liegen. Dies gilt einschließlich, aber nicht
nur, für natürliche Ursachen wie: Überschwemmungen, Unwetter,
Explosionen, Brand, Kriege oder Kriegsandrohungen, zivile Störungen,
Auseinandersetzungen oder ungünstige klimatische Verhältnisse. Die
Mitwohnzentrale Venezia s.a.s. ist nicht haftbar für Defekte an
mechanischen Ausrüstungen wie Pumpen, Boiler, usw. noch für die
Unterbrechung öffentlicher Versorgungen wie Wasser, Strom oder Gas. Außerdem
ist sie nicht haftbar für Lärm oder Störungen, deren Ursache außerhalb
ihrer zumutbaren Kontrolle liegen. 14.
Gesetz und Rechtsprechung Alle
Vereinbarungen und Verträge die zwischen der Mitwohnzentrale s.a.s. und
dem Kunden getroffen werden sind von italienischen Gesetzen geregelt und
unterliegen ausschließlich italienischer Rechtssprechung 15.
Gerichtsstand Gerichtsstand für jede Art von Kontroversen,
die zwischen der Mitwohnzentrale Venezia
s.a.s. und dem Kunden entstehen können, wird vor der Camera
Arbitrale Immobiliare e Generale di Venezia bei der Camera di Commercio di
Venezia (Handelskammer) ausgetragen, deren Regelungen beide
Vertragspartner anerkennen.
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