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  Vertrags-Bedingungen   
 Bedingung für eine gültige
      Reservierung ist: 
 Die Buchung gilt als bestätigt, sobald die Mitwohnzentrale eine schriftliche Mitteilung darüber and den Kunden versandt hat (per Brief, Fax oder e-mail).   
 Bei Erhalt der Buchungsbestätigung und in Übereinstimmung der darin beschriebenen Übereinkünfte, wird der Kunde einen Betrag in Höhe von 30 % der Gesamt-Miete, beziehungsweise den in der Buchungs-Bestätigung ausgewiesnen Betrag, als Anzahlung auf eines der folgenden Bankkonten zu überweisen: In Italien:  Mitwohnzentrale Venezia Bank: BancaIntesa s.p.a.   In Deutschland: Helga Gross
      – Sparkasse Nürnberg   Der Restbetrag wird bei der
      Wohnungsebergabe bezahlt werden, wenn auch der Mietvertrag zu
      unterzeichnen sein wird. Der Gesamtpreis geht aus der Buchungsbestätigung
      hervor.  Der Gesamtpreis beinhaltet, außer
      der Benutzung der Wohnung, welche der Beschreibung gemäss eingerichtet
      und ausgestattet ist, die folgenden Leistungen:  
 NICHT
      inklusive sind:  
 Leistungen,
      die wir auf Anfrage und gegen Gebühr anbieten können.  Alle Preise sind in Euro ausgewiesen. 
 Die Stornierung der Buchung
      mit einer Vorankündigung von
      mehr als 21 Tagen vor dem Anreise-Termin bringt den Verlust der Anzahlung
      mit sich, welche in voller Höhe von der Mitwohnzentrale
      Venezia s.a.s einbehalten wird. Im
      Fall dass die Buchung mit kürzerer Vorankündigung storniert wird, kann
      die Mitwohnzentrale Venezia s.a.s.  für
      Ihre Anbieter folgenden Ersatz fordern:  
 Dem Kunden steht keinerlei Entschädigung
      zu, wenn er aus freiem Willen seinen Aufenthalt unterbricht oder seinen
      Abreise-Termin vor verlegt.   
 Im Fall dass die reservierte Wohnung unvorhergesehen und aus Gründen, die außerhalb des Einflussbereiches der Mitwohnzentrale Venezia s.a.s liegen, nicht verfügbar oder bewohnbar sein sollte, wird die Mitwohnzentrale Venezia s.a.s dem Kunden eine gleichwertige Alternative vorschlagen. Wenn der Kunde diese Alternative nicht akzeptieren möchte, wird die Mitwohnzentrale alle an sie bezahlten Beträge zurück erstatten. Damit wird jede zuvor eingegangene Verpflichtung aufgelöst und gegenüber der Mitwohnzentrale Venezia s.a.s können keine weiteren Ansprüche geltend gemacht werden.   
 Bei der Wohnungsübergabe ist eine
      Kaution in Höhe von 500 Euro, oder der in der Buchungs-Bestätigung
      bezeichnete Betrag zu bezahlen. Dieser Betrag gilt als Sicherheit gegen
      eventuelle Schäden, die durch den Kunden verursacht werden sollten und
      zur Deckung eventueller Kosten, die nicht im Preis enthalten aber im
      Vertrag ausgewiesen sind.   Im Falle eines durch den Kunden
      verursachten Schaden, kann die Mitwohnzentrale Venezia s.a.s.die Kaution
      einbehalten bis die genauen Kosten zur Regulierung des Schadens
      feststehen. Die Mitwohnzentrale Venezia s.a.s. wird einen eventuellen Rest
      aus der Kaution zurück überweisen oder behält sich weitere Forderungen
      vor, im Falle dass der Schaden nachweislich die Höhe der Kaution übersteigt.   
 Wir bitten unsere Kunden, uns mindestens zwei Arbeits-Tage
      vor dem Ankunftstag ihre voraussichtliche Ankunftszeit sowie alle nützlichen
      Details, wie Flug oder Zug-Nummer, mitzuteilen. Wir können dann nützliche
      Hinweise geben, wie Sie am besten zu unserem Treffpunkt gelangen. Die
      Information über Ihre Ankunftszeit wird dringend benötigt, um die
      Wohnungsübergabe organisieren zu können. Denn im  Gegensatz zu den Hotels können wir keinen Rezeptions-Service
      rund um die Uhr zur Verfügung stellen und müssen jede Wohnungsübergabe
      individuell organisieren..  Sollten wir die Information über Ihre voraussichtliche Ankunftszeit nicht rechtzeitig erhalten, können wir keine Verantwortung für eventuelle Wartezeiten an den Treffpunkten übernehmen. Der Treffpunkt ist immer die
      Bootsanlegestelle, die der jeweiligen Wohnung am Nähesten liegt. Wir
      werden unsere Kunden bitten, sich telefonisch mit uns nach Ankunft am
      Flughafen, Bahnhof oder Parkplatz in Verbindung zu setzen, um den
      Zeitpunkt für das Treffen festzulegen. 
       Wir nehmen Wohnungsübergaben
      generell zwischen 15:00 h und 20:00 h vor und die Rücknahmen am Abreise
      Tag vor 10:00 h. Nach Absprache, abhängig von der
      Verfügbarkeit der Wohnungen und unseres Personals, können andere Zeiten
      individuell vereinbart werden.  Für Wohnungsübergaben außerhalb
      der Standard-Zeiten stellen wir in Rechnung:  ·        
      Wohnungsübergabe
      zwischen 9:00 h und 15.00 h          
      KEINE zusätzlichen Kosten,  vorausgesetzt
      dass die Wohnung bezugsfertig ist ·        
      Wohnungsübergaben
      zwischen 20:00 h und 22:00 h      
      30 Euro ·        
      Wohnungsübergaben
      zwischen 22:00 h und 01:00 h      
      40 Euro ·        
      Wir bitten
      Sie, Ankünfte nach 1:00 h zu vermeiden, sollte dennoch eine Wohnungsübergabe
      nach 1:00 h stattfinden, stellen wir dafür                                   
      50 Euro in Rechnung *Bitte beachten Sie, dass der Zeitpunkt der Wohnungsübergabe
      gemeint ist, NICHT die Ankunftszeit am Flughafen oder Bahnhof, etc. Zum vereinbarten Zeitpunkt werden Sie eine/n unserer
      Mitarbeiter/innen am vereinbarten Treffpunkt (in der Regel die der Wohnung
      am Nähesten gelegene Bootsanlegestelle) treffen und von ihr/ihm zur
      Wohnung begleitet werden. Sie werden die Wohnung gezeigt bekommen und um
      die Bezahlung der Restmiete und der Kaution gebeten werden, sowie alle
      weiteren Formalitäten regeln.    7.     
      Abreise
       Rechtzeitig
      vor Ihrer Abreise wollen Sie bitte mit der Mitwohnzentrale Venezia s.a.s
      den Zeitpunkt für die Wohnungs- – Rückgabe vereinbaren. Ein/e
      Mitarbeiter/in der Mitwohnzentrale Venezia s.a.s. wird zu Ihnen in die
      Wohnung kommen und den Zustand der Wohnung überprüfen, (wobei auch die
      Sauberkeit relevant ist. Wir bitten Sie, die Wohnung besenrein zu
      verlassen), die Verbrauchsspesen berechnen, die Kaution zurück bezahlen
      und die Schlüssel übernehmen. Wir bitten Sie, zu diesem Zeitpunkt pünktlich
      und abreise fertig zu sein. Für wesentliche Verspätungen oder Nicht –
      Erscheinen zu den Verabredungen, kann die Mitwohnzentrale eine Gebühr bis
      zu 50 Euro in Rechnung stellen.   8.      
      maximale Personenzahl  Aus
      der Beschreibung der jeweiligen Wohnungen geht hervor, von wie vielen
      Personen die Wohnung bewohnt werden darf. 
      Diese Angabe muss respektiert werden.    9.      
      Haustiere Die
      Erlaubnis, Haustiere mitzubringen, muss für die jeweiligen Wohnungen
      erfragt werden und muss von der Mitwohnzentrale schriftlich bestätigt
      werden.    10.  
       Reinigung  Die
      Mitwohnzentrale Venezia s.a.s. wird Ihnen die Wohnung gründlich gereinigt
      und ausgestattet mit Handtüchern und Bettwäsche zur Verfügung stellen.
      Die Endreinigung ist im Gesamtpreis inbegriffen. Allerdings muss die
      Wohnung besenrein verlassen werden, insbesondere muss das Kochfeld sauber
      sein und es darf kein ungewaschenes Geschirr zurück gelassen werden.
      Sollte die Wohnung besonders schmutzig oder unordentlich hinterlassen
      werden, behält sich die Mitwohnzentrale Venezia s.a.s vor, einen
      Kostenbeitrag für die außerordentliche Reinigung einzubehalten.    11.  
      Verhaltens – Regeln   Der Kunde verpflichtet sich, die Unterkunft mit
      Sorgfalt zu benutzen und jede Handlung zu unterlassen, die eventuelle Schäden
      an der Immobilie und an den anderen, dazugehörenden Strukturen
      verursachen könnte. Bei Missachtung dieser Pflicht haftet der Kunde für
      die an der Struktur und/oder an den darin enthaltenen Gütern verursachten
      Schäden.  Die örtlichen Gepflogenheiten und
      Verhaltensregeln der Hausgemeinschaft und der Stadtgemeinschaft müssen
      eingehalten werden: Von 13:00 h bis 15:00 h und von 23:00 h bis 8:00 h
      muss jede Art von Lärm, der die Nachbarn stören könnte, vermieden
      werden. Bei grober Missachtung und extremer Belästigung durch Lärm und
      ungebührendem Verhalten kann die Mitwohnzentrale oder die Vermieter
      selbst auf die sofortige Räumung der Wohnung bestehen, ohne dass dem
      Kunde daraus Anspruch auf Rückerstattung der geleisteten Bezahlungen
      entseht.  Sollte die Präsenz eines Mitarbeiters der Mitwohnzentrale
      Venezia s.a.s.
      in der gemieteten Wohnung gefordert werden, und sich dieser Einsatz als
      vollkommen ungerechtfertigt oder unnötig 
      erweisen, kann die Mitwohnzentrale Venezia s.a.s. bis zu 40 Euro als
      Unkostenbeitrag für den Einsatz des Mitarbeiters in Rechnung stellen. 
      Selbstverständlich werden wir keine Spesen berechnen, wenn der
      Einsatz unserer Mitarbeiter nötig wird, weil z. B. technische Defekte
      aufgetreten sind, welche die Wohnqualität beeinträchtigen.  Im Falle dass der Kunde Schlüssel verliert
      oder ein Schmid gerufen werden muss um die Tür zu öffnen und/oder das
      Schloss auszutauschen,  muss
      die Mitwohnzentrale 70 Euro in Rechnung stellen. Vorbehaltlich höherer
      Schäden, die durch den Verlust der Schlüssel verursacht werden können,
      welche in voller Höhe zu Lasten des Kunden gehen würden.  Im Falle dass der Kunde den Schlüssel in der
      Wohnung vergisst und der Einsatz unseres Personals vor Ort nötig wird, um
      die Tür zu öffnen, kann die Mitwohnzentrale
      Venezia s.a.s. einen Unkostenbeitrag von 40 Euro in Rechnung stellen.    12.
       Beschwerden Falls der Kunde mit der Unterkunft, in der er untergebracht ist, bedauerlicherweise nicht zufrieden sein sollte, muss er sofort di Mitwohnzentrale Venezia s.a.s. kontaktieren, die versuchen wird, jedes Problem schnellstmöglich zu lösen. Sollte das Problem nicht behoben werden können, bitten wir den Kunden, uns eine Beurteilung und Beschwerde schriftlich zukommen zu lassen. Mitwohnzentrale Venezia s.a.s. wird sie an den Eigentümer der Unterkunft weiterleiten und sich, bei berechtigter Beschwerde, im Interesse des Kunden einbringen. Falls der Kunde das Problem erst am Ende des Aufenthaltes meldet und damit der Mitwohnzentrale Venezia s.a.s. keine Möglichkeit gibt, rechtzeitig Abhilfe zu schaffen, kann keinerlei Erstattung von der Mitwohnzentrale Venezia s.a.s. oder dem Eigentümer gefordert werden.   
 Die Firma Mitwohnzentrale s.a.s. haftet nicht für eventuell
      vom Bewohner des Appartements erlittene Schäden, es sei denn diese wurden
      durch ihre Nachlässigkeit verursacht. Die Mitwohnzentrale Venezia s.a.s.
      haftet für  keinerlei
      Verluste, Verspätungen oder Probleme infolge von Ursachen, die außerhalb
      ihrer zumutbaren Kontrolle liegen. Dies gilt einschließlich, aber nicht
      nur, für natürliche Ursachen wie: Überschwemmungen, Unwetter,
      Explosionen, Brand, Kriege oder Kriegsandrohungen, zivile Störungen,
      Auseinandersetzungen oder ungünstige klimatische Verhältnisse. Die
      Mitwohnzentrale Venezia s.a.s. ist nicht haftbar für Defekte an
      mechanischen Ausrüstungen wie Pumpen, Boiler, usw. noch für die
      Unterbrechung öffentlicher Versorgungen wie Wasser, Strom oder Gas. Außerdem
      ist sie nicht haftbar für Lärm oder Störungen, deren Ursache außerhalb
      ihrer zumutbaren Kontrolle liegen.    14.  
      Gesetz und Rechtsprechung Alle
      Vereinbarungen und Verträge die zwischen der Mitwohnzentrale s.a.s. und
      dem Kunden getroffen werden sind von italienischen Gesetzen geregelt und
      unterliegen ausschließlich italienischer Rechtssprechung    15.  
      Gerichtsstand  Gerichtsstand für jede Art von Kontroversen,
      die zwischen der Mitwohnzentrale Venezia 
      s.a.s. und dem Kunden entstehen können, wird vor der Camera
      Arbitrale Immobiliare e Generale di Venezia bei der Camera di Commercio di
      Venezia (Handelskammer) ausgetragen, deren Regelungen beide
      Vertragspartner anerkennen.            
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